Ihr Meister geht in Rente, Ihr CAD-Zeichner kündigt… Zeitarbeit ermöglicht Unternehmen flexible Personalplanung, qualifizierte Fachkräfte und Entlastung im administrativen Aufwand. Wir liefern Spezialisten aus der Gebäudetechnik – verlässlich, pünktlich und im benötigten Umfang.
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Für Unternehmen in der Gebäudetechnik – vom SHK-Betrieb über technische Gebäudeausrüster bis hin zu Facility-Management-Dienstleistern – ist Zeitarbeit ein strategisches Werkzeug zur Personalsicherung. Sie dient dazu, kurzfristige Auftragsspitzen abzufangen, langfristige Projekte zuverlässig zu besetzen oder Fachkräfte zu gewinnen, ohne sofort fest einstellen zu müssen.
Mit ZGT Zeitarbeitsagentur für Gebäudetechnik GmbH erhalten Arbeitgeber qualifizierte Spezialisten, die gezielt nach Anforderungsprofil ausgewählt werden. Ob Absolventen, erfahrene Monteure oder spezialisierte Mechatroniker: Wir kennen den Markt und liefern nur Profile, die fachlich und persönlich passen. Unsere Gründer kommen aus dem Management großer Zeitarbeitsunternehmen – und bringen das Know-how mit, um Prozesse schnell, transparent und zuverlässig abzuwickeln. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie unsere Erfahrung und Kompetenz nutzen!
Arbeitgeber profitieren besonders davon, dass wir sämtliche administrativen Aufgaben übernehmen: Vertragswesen, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Qualifikationsnachweise, Unterweisungen (Unterweisungen (Achtung muss auch noch vorort durch Auftragnehmer geschehen)
sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Für Unternehmen entsteht dadurch Planungssicherheit ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Ein weiterer Vorteil: Zeitarbeit ermöglicht, neue Mitarbeiter zunächst im Einsatz kennenzulernen. Viele Kunden entscheiden sich später für eine Übernahme – ein risikoarmer Weg, um Fachkräfte nachhaltig an sich zu binden.
Rechtlich basiert das Modell auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Wir verfügen über eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und garantieren die Einhaltung aller Vorschriften. Für Sie bedeutet das: maximale Sicherheit, minimales Risiko und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Wir sind immer für Sie da, für die Betreuung jeden einzelnen Mitarbeiters/in als auch für Ansprechpartner/innen unserer Geschäftspartner.
Die Erlaubnis nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) durch die Bundesagentur für Arbeit liegt mit Datum vom 08. Dezember 2025 vor.
Wir sind Mitglied der VBG Verwaltungsberufsgenossenschaft.

